Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank Weschnitztal eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer Volksbank Weschnitztal eG besteht aus 2 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden (v.l.n.r. im Bild Christian Joos, Markus Haumann). Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

v.l.n.r. Christian Joos, Markus Haumann

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Diese sind:

  • Vorsitzender: Michael Schiele, Steuerberater
  • Stv. Vorsitzender: Hans Schneider, Geschäftsführer
  • Hubert Fries, Rechtsanwalt und Notar
  • Claudia Raute, Architektin

Sie überwachen die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrollieren die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat berichtet zudem einmal jährlich in der Mitgliederversammlung und in der Vertreterversammlung über den Jahresabschluss und die durchgeführte Prüfung.

v.l.n.r. Hubert Fries, Claudia Raute, Hans Schneider, Michael Schiele

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern, wie Ihrer Volksbank Weschnitztal eG, kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.